Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Konditionen
Für den Geschäftsverkehr zwischen Unex Dakota AG (Verkäufer) und dem Käufer gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung des Verkäufers anwendbar.
Durch die Erteilung von Aufträgen erklärt der Käufer sein Einverständnis mit nachstehenden Bedingungen.
2. Angebote und technische Unterlagen
Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Alle Verträge bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers.
Kostenvoranschläge, Zeichnungen, technische Unterlagen u.ä. verbleiben im Eigentum des Verkäufers, selbst wenn sie vor einer Bestellung ausgehändigt worden sind und es sich noch um Vorschläge zu einer Problemlösung handelt. Ohne die ausdrückliche Genehmigung des Verkäufers dürfen die Dokumente oder Teile davon weder in irgendeiner Form vervielfältigt noch sonst Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Die Benutzung innerhalb des Betriebes des Käufers ist nur soweit gestattet, als es der Vertragszweck unbedingt erfordert. Urheberrechte verbleiben beim Verkäufer.
Der Verwendung der vom Käufer beizubringenden Unterlagen wie Zeichnungen, Lehren, Muster o.ä. durch den Verkäufer stehen keine Schutzrechte Dritter entgegen. Der Verkäufer braucht nicht selbst das Bestehen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Von einer allfälligen Haftung hat der Käufer den Verkäufer freizustellen.
3. Lieferung
Liefertermine und –fristen werden nach bestem Wissen und so genau wie möglich in der Auftragsbestätigung angegeben. Sie gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Belieferung des Verkäufers durch dessen Lieferanten. Die Lieferfrist beginnt mit der Versendung der Auftragsbestätigung an den Käufer, jedoch nicht vor Beibringen der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Der Verkäufer hat seine Verpflichtung am Ort seiner Hauptniederlassung zu erfüllen. Sofern der Käufer die Auslieferung der Waren an einen anderen Ort wünscht, trägt er die Gefahr und die Kosten der Sendung und des Transportes, beginnend mit Absendung ab Hauptnieder-lassung.
Wird der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Schadenersatzforderungen durch Lieferverzug sind ausgeschlossen.
Teillieferungen sind zulässig.
4. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich netto, sind in Schweizer Franken exkl. MwSt. angegeben und gelten für Lieferungen ab Hauptniederlassung des Verkäufers.
Verpackung und Transport werden gesondert berechnet.
5. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Ist nichts anderes vereinbart, sind Zahlungen ohne jeden Abzug sofort fällig.
Hält der Käufer den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, so hat er, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf, vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins sowie Bearbeitungsgebühren zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Verkäufer ist zudem berechtigt, nach vorheriger Anzeige an den Käufer vom Vertrag zurückzutreten und die bereits gelieferte Ware zurückzufordern.
Wenn sich die Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtern, z.B. über sein Vermögen ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet wird, oder wenn eine solche Vermögensver-schlechterung erst nach Vertragsabschluss bekannt wird, braucht der Verkäufer die Lieferung nicht auszuführen, bis der Käufer Zahlung leistet oder eine angemessene Sicherheit für die Kaufpreisforderung gestellt hat.
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen oder mit schriftlicher Einwilligung des Verkäufers verrechnen und nur in solchen Fällen ein Retentionsrecht ausüben. Im übrigen ist das Retentionsrecht des Käufers ausgeschlossen.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zur Bezahlung seiner Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
Im übrigen hat der Käufer sämtliche geeigneten Massnahmen zu treffen, damit der Eigentumsanspruch des Verkäufers weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Mit dem Abschluss dieses Vertrages ermächtigt der Käufer den Verkäufer, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts im amtlichen Register auf Kosten des Käufers vorzunehmen und die dazu erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.
Bei Zahlungsverzug oder sonstigen erheblichen Vertrags-verstössen des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Käufer gestattet dem Verkäufer unwiderruflich das jederzeitige Betreten der Räume des Käufers, in denen die Vorbehaltsware gelagert ist, um dem Verkäufer die Wegnahme zu ermöglichen oder auch um die Ware zu besichtigen.
6. Beanstandung und Rückgabe
Mängel der gelieferten Ware sind innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Trifft innert acht Werktagen nach Erhalt der Ware beim Verkäufer keine begründete Meldung ein, so gilt die Sendung als genehmigt.
Hat der Käufer oder ein Dritter eigenmächtig Nachbesserungsarbeiten vorgenommen, ist jede Haftung und Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen.
Der Verkäufer hat das Recht, zu recht beanstandete Ware bis zu zweimal nachzubessern oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung auch beim zweiten Mal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Bei allen Einsendungen und Rücksendungen ist ein Retourformular, welches bei Unex angefordert werden kann, auszufüllen und zusammen mit der Ware zurückzusenden.
Stellt sich heraus, dass die vom Käufer zur Nachbesserung eingesandte Sache mängelfrei ist, kann der Verkäufer dem Käufer die Aufwendungen in Rechnung stellen, die er zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit der Sache gehabt hat.
7. Garantie
Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Ware beträgt zwölf Monate ab Lieferung bzw. Anzeige der Versandbereit-schaft. Jede weitere Garantie oder Schadenersatzleistung ist ausgeschlossen. Kosten für Demontage und Wieder-montage sowie andere Folgeschäden werden nicht übernommen. Bei abgeänderter Ware, oder bei Missachtung der Betriebsvorschriften entfällt jegliche Gewährleistung oder Garantie.
Bei Nachbesserungen und Ersatzlieferungen beginnt eine neue Gewährleistungsfrist von sechs Monaten zu laufen.
8. Reparaturen
Wird vor dem Ausführen von Reparaturen, zu deren Vornahme der Verkäufer gewährleistungsrechtlich nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies dem Verkäufer ausdrücklich mit-zuteilen. Die Kosten des Kostenvoranschlages trägt der Käufer. Die Übergabe und Auslieferung von ausserhalb der Gewährleistungsfrist reparierten Geräten resp. Waren erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung.
Im übrigen gelten für Reparaturen ausserhalb der Gewähr-leistungspflicht die Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sinngemäss.
9. Haftung
Der Verkäufer haftet im vollen Umfang für den von ihm durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführten Schaden. Im übrigen haftet der Verkäufer nur sofern und soweit dies in diesen Verkaufs- und Liefer-bedingungen ausdrücklich vorgesehen ist.
In keinem Fall bestehen Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen Folgeschäden und mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
10. Export
Sämtliche durch den Verkäufer gelieferten Waren sind zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferungsland bestimmt. Bei Export obliegt es dem Kunden sich über entsprechende Bestimmungen und Vorschriften zu informieren und zu beachten.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und der geschlossene Vertrag bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen mit dem Kunden einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. In einem solchen Falle bemühen sich die Parteien um eine Einigung, die dem ursprünglich angedachten, wirtschaftlichen Interessen am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Unex Dakota AG
Stand 01/2010